Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Seit Jahrzehnten ist die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ der Dauerbrenner im Reigen der frauenpolitischen Forderungen. Der tägliche Drahtseilakt, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, kostet viel Energie, viel organisatorisches Geschick, Geld und immer gute Nerven. Viele Frauen in Deutschland sehen sich deshalb vor die Wahl gestellt: „entweder Kinder oder Beruf“. Ein „Sowohl – als – Auch“ ist in unserem Land viel schwieriger zu leben, als bei unseren europäischen Nachbarinnen, die u.a. auf eine gut ausgebaute, qualifizierte, staatliche Betreuung für ihre Kinder zählen können.

Die Landesarbeitsgemeinschaft sieht es als große Chance zur Entwicklung einer geschlechtergerechten Gesellschaft an, wenn Kindererziehung und Familienarbeit endlich als gesamtgesellschaftlich zu bewältigende Aufgabe gelten. Die Übernahme von Familienpflichten und die Inanspruchnahme von Elternzeit dürfen nicht wie bisher mit dem berühmten „Einstieg in den (beruflichen) Ausstieg“ und einem Karriereknick verbunden sein. Weder Frauen noch Männer, die bereit sind, ihren Anteil an Elternzeit und Familienarbeit zu übernehmen, dürfen von Seiten der Arbeitgeber diskriminiert werden.

Dies sind die Voraussetzungen für ein modernes Familienbild in einer geschlechtergerechten Gesellschaft, die letztlich Vorteile für alle bringt: für Männer und Frauen, für ihre Kinder und für Unternehmen, die an der Bindung ihres qualifizierten Personals interessiert sind. Deshalb fordert die LAG Kommunale Frauenbeauftragte alle politisch Verantwortlichen auf, uneingeschränkt für die Entwicklung familienfreundlicher Lebensbedingungen in den Kommunen des Saarlandes zu sorgen.

Frauenbeauftragte engagieren sich bei allen qualifizierten Anstrengungen in dieser Hinsicht.

Pflege und Beruf

Am 15. Oktober 2014 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschlossen. Darin werden die Instrumente für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf weiter entwickelt und unter einem Dach festgeschrieben.

Derzeit sind in Deutschland rund 3,1 Millionen Menschen pflegebedürftig, ein großer Teil von ihnen wird zu Hause von Angehörigen gepflegt. Für die Familien bedeutet das oft eine große Herausforderung. Wenn zu Kindererziehung und Beruf auch noch die Pflege eines Familienmitgliedes kommt, dann brauchen pflegende Angehörige dringend Unterstützung. Deshalb ist es eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit zu verbessern und mehr Zeit für die Pflege zu schaffen.

Mit den Gesetzesänderungen werden der Anspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit nicht nur weiterentwickelt, sondern auch besser miteinander verzahnt.

Digitalisierung der Arbeitswelt – Chancen und Risiken

Internet, Smartphone und Laptop erleichtern zwar die Vereinbarkeit von Beruflichem und Privatem. Das ist ein deutlicher Zugewinn nicht nur für Dienstherren und öffentliche Arbeitgeber, sondern vor allem auch für die weiblichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Jetzt kommt es aber darauf an, die richtige Balance zu finden.

Der öffentliche Dienst muss hier mit gutem Beispiel vorangehen und flexible Arbeitszeitmodelle mit Bedacht einführen. Beschäftigte, die mobil oder in Home-Office arbeiten, insbesondere jene, die dies zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf tun, müssen darauf vertrauen können, dass sie nachhaltig vor Überlastung geschützt sind und dass die Leistungskriterien diskriminierungsfrei neugestaltet werden.

Auch die Kommunalen Frauenbeauftragten können und müssen in diesem Prozess eine gestaltende Rolle spielen.

Gender Mainstreaming

Was ist Gender Mainstreaming?

Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, in dem Bewusstsein, dass es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt. Alle Entscheidungsprozesse sollen für die Gleichstellung der Geschlechter nutzbar gemacht werden. Mehr über Gender Mainstreaming lesen Sie hier.

Was hat Gender Mainstreaming mit Frauenpolitik zu tun?

Gender Mainstreaming und Frauenpolitik werden beide eingesetzt, um die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen. Gender Mainstreaming ist dabei die Strategie, um geschlechtsspezifische Ausgangspositionen und Folgen einer Maßnahme zu bestimmen.

Werden hierbei Benachteiligungen von Frauen oder von Männern festgestellt, ist Frauenpolitik bzw. Männerpolitik, die das einzusetzende Instrument, um der jeweiligen Benachteiligung entgegenzuwirken. Mehr Informationen zur Umsetzung von Gender Mainstreaming finden Sie hier.

Wie steht die LAG Kommunale Frauenbeauftragte zu Gender Mainstreaming?

Aus unserer Sicht haben Frauenbeauftragte keine Verpflichtung, Gender Mainstreaming selbst durchzuführen, da es sich um eine Top-Down-Strategie handelt, die quer durch alle Bereiche von oben nach unten, d.h. von der Verwaltungsspitze, ausgehen muss. Dennoch liegt auf der Hand, dass Gender Mainstreaming thematisch eng mit unserer gesetzlichen Aufgabe, der Durchsetzung von Gleichberechtigung verwandt ist, und dass Frauenbeauftragte aus ihrer Arbeit heraus über umfangreiches Fachwissen verfügen, das bei Genderprozessen genutzt werden kann. Deshalb gibt es verschiedene Handlungsmöglichkeiten für die Position der Kommunalen Frauenbeauftragten im GM-Prozess, die je nach der Lage vor Ort bzw. eigener Prioritäten, in den Arbeitsinhalten gewählt werden können.

Frauenbeauftragte können Gender-Prozesse selbst initiieren, d.h. die Verwaltungsspitze auffordern, die Prinzipien des Gender Mainstreaming in der Verwaltung einzuführen und zu beachten. Sie können das Thema aber auch selbst einführen und z.B. im Rahmen der Frauenversammlung, im Frauenbildungsprogramm oder bei verwaltungsinternen Fortbildungen über Gender Mainstreaming informieren. Hat die Verwaltungsspitze das Gender Mainstreaming bereits eingeführt, ist ein Begleiten bzw. Kontrollieren des Prozesses durch die Frauenbeauftragte möglich, da hierdurch in jedem Fall Frauen betroffen sind und die Frauenbeauftragte über das notwendige Fachwissen verfügt.