Landesarbeitsgemeinschaft Kommunale Frauenbeauftragte (LAG)
Die Landesarbeitsgemeinschaft Kommunale Frauenbeauftragte (LAG) versteht sich als frauenpolitische Interessenvertretung in den Kommunen und arbeitet auf die tatsächliche Umsetzung der Gleichberechtigung und die Beseitigung bestehender Nachteile von Frauen und Mädchen hin.
Das Grundgesetz (Art. 3 Absatz 2), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie das Saarländische Gleichstellungsgesetz bilden die Grundlage für die Arbeit der Kommunalen Frauenbeauftragten.
Alle Mitglieder der LAG sind hauptamtlich tätig und nehmen sowohl interne (innerhalb der Verwaltung) als auch externe (auf Gemeinde-, Stadt-, Kreis-, Landes- und Bundesebene sowie in der Großregion) Aufgaben wahr. Die LAG Kommunale Frauenbeauftragte existiert seit 1987 und tagt in regelmäßigen Abständen.
Aufgaben und Ziele:
- Forum für frauenpolitische Diskussionen und Forderungen.
- Kooperation und Vernetzung im Sinne einer effektiven frauenpolitischen Lobbyarbeit auf kommunaler Ebene, Landes- und Bundesebene.
- Zusammenarbeit mit Ministerien auf Landesebene, einem breiten Spektrum an Behörden und Organisationen, z.B. Gewerkschaften, Frauenprojekten, Frauengruppen, Kirchen, Verbänden und vielen weiteren Institutionen.